AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Jenny Rush Dance Herziges Entertainment - Shows und Entertainment für Tanzauftritte
Präambel
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für die Ver-tragsverhältnisse zwischen Jenny Rush Dance Herziges Entertainment - Shows und Entertainment für Tanzauftritte, Elisabeth Gassner c/o Gassner Bibersaue 41 74545 Schwäbisch Hall, Elisabeth Gassner(nachfolgend „Auftragnehmer“) und dessen Kunde (m/w/d) (nachfolgend „Auftraggeber“). Die AGB sind jederzeit über die Website https://jennyrushdance.de/agbs.html aufrufbar.
1. Geltungsbereich
1) Es gelten ausschließlich diese AGB für alle vertraglichen Verhältnisse, die zwischen der Auf-tragnehmerin und dem Auftraggeber vereinbart werden, es sei denn, es wurde zwischen den Vertragspartnern ausdrücklich Abweichendes in schriftlicher Form vereinbart.
2) Jegliche vertragliche Vereinbarung muss grundlegende Daten wie den Ort der Leistung, die Vertragsdauer sowie das Datum und eine angemessene Vergütung beinhalten. Zudem muss sie in schriftlicher Form stattfinden und gilt nur dann als abgeschlossen, wenn eine schriftliche Bestätigung beider Parteien vorliegt.
3) Diese AGB kommen auch für alle zukünftigen Vertragsverhältnisse zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber zur Erbringung von Leistungen zur Anwendung.
4) Die nachfolgenden AGB von Jenny Rush Dance Herziges Entertainment - Shows und Entertainment für Tanzauftritte sind auf alle erteilten Aufträge anzuwenden und werden als vereinbart angesehen, im Falle ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
5) Im Falle eine oder mehrere Bedingungen dieser AGB unwirksam werden, gelten die übrigen Bestimmungen dieser AGB automatisch weiter.
2. Gegenstand
1) Gegenstand dieser AGB ist die Erbringung von Tanzleistungen sowie die in Abschnitt 5 dieser AGB genannten Vermittlung von dritten Personen für Veranstaltungen und Shows jeglicher Art an den Auftraggeber.
2) Nicht als Gegenstand gelten jegliche Art von Stripeinlagen oder Einlagen, die mit dem Auszie-hen von Klamotten und dem Zeigen der eigenen Intimsphäre der Auftragnehmerin verbunden sind. Zudem sind auch körperliche Berührungen wie unerwünschtes Anfassen nicht Teil der vertraglichen Vereinbarung, sondern sind gemäß Abschnitt 3 Ziffer 1 dieser AGB vom Auftrag-geber ausdrücklich zu unterbinden.
3) Bei Änderung des Vertragsgegenstandes oder vertragsrelevanten Inhalts (z.B. wegen Krank-heit, zwingender, unvorhergesehener Änderung der Auftrittszeit aufgrund höherer Gewalt) kommt es zum Erlöschen des ursprünglichen Vertrages, wobei dieser mit beidseitiger Einwilli-gung der Parteien durch einen neuen ersetzt werden kann. Dieser erlangt durch mündliche Vereinbarung oder schriftlich an Rechtswirksamkeit.
3. Rechte und Pflichten des Auftraggebers
1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle nötigen Vorkehrungen zu erfüllen, damit eine reibungs-lose Erbringung der Leistung durch die Auftragnehmerin erfolgen kann. Hierzu zählt:
A. Das Abschließen des Umkleideraumes, um Wertgegenstände sowie die Privatsphäre der Auf-tragnehmerin zu schützen,
B. Beheizen der Räume im Winter,
C. Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen der Auftragnehmerin und dem Fahrer einen freien Ein-tritt zu gewähren und
D. Eine saubere, rutsch- und scherbenfreie Fläche, die ausreichend Platz für die Tanzeinlagen bie-tet, zu gewährleisten.
2) Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes sowie der Abgabe sämtlicher Gebühren im Sinne der GEMA Tarife. Welchen Personen der Zutritt zur Veranstal-tung gewährt wird und in welchem Alter sich diese befinden, liegt allein im Ermessen des Auf-traggebers. Der Auftragnehmerin obliegt hier keinerlei Verpflichtung. Hiervon kann nicht ab-gewichen werden.
3) Ausleihen von Tanzequipment: Der Auftraggeber hat für jegliche Ausstattung zur Leistungser-füllung selbst zu sorgen. Nach Absprache kann sich auch die Auftragnehmerin dazu bereit er-klären, entsprechende Ausstattung zum Leistungsort mitzubringen, wobei hier zusätzliche Kos-ten anfallen, die vom Auftraggeber vollständig zu übernehmen sind. In diesem Falle obliegt es dem Auftraggeber, entsprechende Maßnahmen zu treffen, die eine Beeinträchtigung der mit-gebrachten Ausstattung (zerkratzen, kaputt machen, etc.) verhindert. Im Falle es doch zu einer Beeinträchtigung oder Sachbeschädigung kommt, muss der Auftraggeber selbst dafür auf-kommen.
4) Für die Gewährleistung der körperlichen Unversehrtheit während der Veranstaltung ist der Auftraggeber verantwortlich. Hierbei sind angemessene Maßnahmen wie das Einstellen von Sicherheitspersonal zu treffen. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für eventuell eintre-tende Übergriffe und unsittliche Handlungen. Im Falle sich die Auftragnehmerin bedroht fühlt, ist nach einmaligem Ermahnen der Auftritt sofort abzubrechen sowie ist die Auftragnehmerin vollumfänglich zu vergüten. Eine Kürzung des Preises ist in diesem Fall ausgeschlossen.
5) Der Auftraggeber muss dafür sorgen, jegliche Wünsche und Schwierigkeiten sofort mit der Auftragnehmerin zu klären, um eine reibungslose Leistungserbringung zu ermöglichen. Wenn dies zu spät oder erst nach erbrachter Leistung geschieht, ist dieser verpflichtet, den gesam-ten Preis zu bezahlen. Eine Kürzung ist in diesem Falle nicht mehr möglich.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
1) Die zu zahlende Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Aufwand zur Leistungserbringung. Der Endpreis in der Auftragsbestätigung ist verbindlich und innerhalb der vereinbarten Zah-lungsfrist zu begleichen.
2) Der Preis kann entweder
A) sofort vollständig überwiesen werden,
B) mit einer sofortigen Anzahlung von 50 % und der Zahlung der restlichen 50 % bei Ankunft vor dem Auftrittsbeginn oder
C) Mittels vollständiger Barzahlung bei Ankunft.
Die Entscheidung über die konkrete Zahlungsweise obliegt der Auftragnehmerin selbst. Fehlt je-doch eine konkrete Angabe hierzu, so ist der Betrag sofort und vollständig auf das Konto der Auf-tragnehmerin zu überweisen. Handelt es sich um eine Barzahlung, so ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, diese quittieren zu lassen.
3) Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, die Rechnung in elektronischer Form (E-Mail, SMS oder WhatsApp) dem Auftraggeber zuzustellen. Eine Zusendung per Post ist somit nicht mehr zwingend notwendig. Der Auftraggeber hat selbst für Sorge zu tragen, dass E-Mails, SMS, WhatsApp Nachrichten oder dergleichen von ihm empfangen werden können. Mit dem Absenden der Rechnung durch die Auftragnehmerin kann angenommen werden, dass diese im Sinne der Empfangstheorie beim Auftraggeber eingelangt und dieser nach den üblichen Ver-kehrszeiten davon Kenntnis erlangen kann. Gegenteiliges ist zu beweisen.
4) Im Sinne der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG ist die Auftragnehmerin zu einem Steuerausweis nicht verpflichtet.
5) Im Falle die Dienstleistung nicht bezahlt wird, gebührt der Auftragnehmerin das Recht, nach Ablauf der gesetzlichen Zahlungsfrist, ohne weitere Mahnungen, den überfälligen Betrag ge-richtlich einzufordern. Kosten des Verfahrens sind hierbei vom Schuldner zu tragen.
5. Vermittlung einer dritten Person
1) Bei Vermittlung einer dritten Person (zB Tänzer/in, Fotograf/in oder dergleichen) durch die Auftragnehmerin behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, eine Provision einzufordern. Hierbei entsteht kein direkter Kontakt zwischen vermittelter Tänzerin sowie dem Auftragge-ber. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Verantwortung zur Leistungserbringung durch die vermittelte Person sowie ist auch jegliche Haftung für Schäden, welche durch die vermittelte Person entstehen, ausgeschlossen.
2) Bei Änderung des Vertragsgegenstandes oder vertragsrelevanten Inhalts (z.B. Ersatz einer dritten Person wegen Krankheit, Änderung der Auftrittszeit) kommt es zum Erlöschen des ur-sprünglichen Vermittlungsvertrages, womit dieser durch einen neuen ersetzt wird. Dieser ent-steht durch mündliche Vereinbarung vor Ort oder schriftlich und wird durch die Barzahlung des Auftraggebers und/oder die Inanspruchnahme der Ersatzleistung rechtswirksam. Das Recht, von einer Erstattung der Kosten für die Leistung/ der Fahrt Gebrauch zu machen, ist ab diesem Zeitpunkt ausgeschlossen.
6. Fotos und Videoaufnahmen
Nach Absprache dürfen Fotos und Videos gemacht werden, jedoch darf das Material ausnahmslos nicht veröffentlicht werden. Es ist lediglich für den privaten Gebrauch geeignet. Eine Veröffentli-chung wird von der Auftragnehmerin zivil- und strafrechtlich verfolgt.
7. Rücktritt vom Vertrag
1) Dem Auftraggeber gebührt ein Rücktrittsrecht, welches er innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss des Vertrages geltend machen muss.
2) Hierbei fallen folgende
Stornierungsgebühren
an:A) Weniger als 10 Tage vor dem Leistungszeitpunkt: 50 % des Endpreises
B) Weniger als 21 Tage vor dem Leistungszeitpunkt: 30 % des Endpreises
C) Unter 24 Stunden vor dem Leistungszeitpunkt: 100 % des Endpreises
Bei Stornierung erhält die Künstlerin die Gage. Zuzüglich bekommt die Künstlerin die bereits gebuchte Bahn/Fahrt und Hotelkosten vom Auftraggebendem bei einer Absage. Ausschluss der Anrechnung nach §615 Satz 2 BGB. 3) Rücktritt aufgrund hoher Gewalt: Wird die Auftragnehmerin an der Erfüllung ihrer Pflichten aufgrund von höherer Gewalt (Krankheit, Unfall, technische Probleme, unzumutbare Wetter-verhältnisse, etc.) verhindert, so behält sich diese das Recht vor, vom Vertrag auch kurzfristig zurückzutreten. Hierbei gebühren dem Auftraggeber weder Regressforderungen, Schadener-satz- oder Haftungsansprüche oder Ansprüche zur Übernahme der Kosten durch die Auftrag-nehmerin. Hierunter fällt auch, wenn der Auftraggeber Vorstellungen der Leistungserbringung hat, die trotz Bemühungen und fachlichen Kenntnissen der Auftragnehmerin nicht umsetzbar sind.
4) Erscheint der Kunde nicht am vereinbarten Leistungsort und zur vereinbarten Leistungszeit oder möchte die Leistung kurzfristig nicht mehr annehmen, so wartet die Auftragnehmerin bis zu 30 Minuten und wird sich telefonisch beim Auftraggeber melden. Ist dieser jedoch nicht er-reichbar oder erscheint am Leistungsort nicht, so ist die Auftragnehmerin befugt, vom Vertrag zurückzutreten und eine Bezahlung des vollständigen Preises zu verlangen.
5) Der Auftragnehmerin ist eine Karenzzeit (Zeitspanne) von bis zu 60 Minuten einzuräumen. Diese eventuellen Verspätungen stellen keinen Mangel dar und lassen keine Ansprüche auf Schadensersatz begründen.
6) Kann die Aufführung aufgrund von einer von beiden Parteien unverschuldeten und außerhalb beider Risikosphären liegenden Gründen nicht stattfinden, z.B wegen höherer Gewalt (Naturkatastrophe, etc.) oder wegen behördlichen Untersagungen beispielsweise wegen COVID-19 (insb. auch bei positivem Test oder Krankheitssymptomen bei Mitgliedern, Einreisebedingungen) etc. zahlt die Auftraggebende Person 60% des vereinbarten Honorarbeitrags als Ausfallhonorar.
8. Haftung
Die Auftragnehmerin ist von jeglicher Haftung ausgeschlossen. Für etwaige Sach- oder Perso-nenschäden, die im Zuge der Leistungserbringung entstehen und nicht von der Auftragnehme-rin verschuldet werden, haftet der Auftraggeber selbst. Zudem ist jede Haftung aufgrund von Krankheit oder unvorhersehbarem Ereignis, welche die Auftragnehmerin zur Erfüllung der Leistung behindert, ausgeschlossen.
9. Datenschutz
1) Die Auftragnehmerin trägt die Verantwortung für die Datenverarbeitung.
2) Durch die Auftragnehmerin erfolgt die Erhebung, Speicherung und Nutzung folgender perso-nenbezogener Daten („Daten“) des Auftraggebers: Name, Anschrift und Handynummer des Auftraggebers. Es sei denn, der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin weitere Daten zur Verfügung. Die Auftragnehmerin gewährleistet eine zweckmäßige Verarbeitung der ihr zur Verfügung gestellten Daten. Sobald das Vertragsverhältnis vollständig beendet ist, erfolgt eine Speicherung der Daten nur solange, wie dies aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Auf-bewahrungsfristen erforderlich ist.
3) Der Auftragnehmerin kommt das Recht zur Datenverarbeitung aus Art. 6 (1) b DSGVO (Verar-beitung zur Erfüllung des Vertrages) zu.
4) Teilt der Auftraggeber der Auftragnehmerin mit, Kenntnis über die Speicherung seiner Daten erhalten zu wollen, so hat die Auftragnehmerin diesem umgehend und schriftlich mitzuteilen, ob und welche persönlichen Daten gespeichert sind. Es werden von der Auftragnehmerin alle möglicihen Schritte getätigt, die eine Datenrichtigkeit und Aktualität gewährleisten. Trotzdem kann es vorkommen, dass falsche Daten gespeichert werden, welche nach eingehendem Hin-weis vom Auftraggeber zu korrigieren sind. Dem Auftraggeber kommt, falls dies zwingend notwendig ist, das Recht auf Sperrung und Löschung der erhobenen personenbezogenen Daten zu. Im Einzelfall hat die Auftragnehmerin das Recht, aufgrund von gesetzlichen Gründen, wie steuer- oder handelsrechtlichen Vorschriften, oder aus Gründen der reibungslosen Vertrags-abwicklung, solch eine Löschung nicht sofort vornehmen zu müssen.
10. Schlussbestimmungen
1) Ist der Auftraggeber Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind ausschließlich die für den Sitz der Auftragnehme-rin zuständigen Gerichte für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einer vertraglichen Vereinbarung zuständig.
2) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwen-dung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts sowie das internationale Privatrecht werden hiermit ausgeschlossen. TANZEQUIPMENTVERLEIH:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Jenny Rush Dance Tanzequipmentverleih
Präambel
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für die Ver-tragsverhältnisse zwischen Jenny Rush Dance Tanzequipmentverleih, Elisabeth Gassner c/o Gassner Bibersaue 41 74545 Schwäbisch Hall, Elisabeth Gassner(nachfolgend „Auftragnehmerin“) und dessen Kunde (m/w/d) (nachfolgend „Auftraggeber“). Die AGB sind jederzeit über die Website https://jennyrushdance.de/agbs.html aufrufbar.
Mit der Vermietung des Mietobjekts stimmt der Auftraggeber den hier vorliegenden AGBs zu, diese gele-sen und verstanden zu haben.
1. Geltungsbereich
1) Es gelten ausschließlich diese AGB für alle vertraglichen Verhältnisse, die zwischen der Auf-tragnehmerin und dem Auftraggeber vereinbart werden, es sei denn, es wurde zwischen den Vertragspartnern ausdrücklich Abweichendes in schriftlicher Form vereinbart.
2) Jegliche vertragliche Vereinbarung muss grundlegende Daten wie den Ort der Leistung, die Vertragsdauer sowie das Datum und eine angemessene Vergütung beinhalten. Zudem muss sie in schriftlicher Form stattfinden und gilt nur dann als abgeschlossen, wenn eine schriftliche Bestätigung beider Parteien vorliegt. Siehe Inhalt bei "Buchung".
3) Diese AGB kommen auch für alle zukünftigen Vertragsverhältnisse zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber zur Erbringung von Leistungen zur Anwendung.
4) Die nachfolgenden AGB von Jenny Rush Dance Tanzequipmentverleih sind auf alle erteilten Aufträge anzuwenden und werden als vereinbart angesehen, im Falle ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
5) Im Falle eine oder mehrere Bedingungen dieser AGB unwirksam werden, gelten die übrigen Bestimmungen dieser AGB automatisch weiter.
2. Gegenstand
1) Gegenstand dieser AGB ist das Vermieten von Tanzequipment (Stage Pole und/ oder Aerial Hoop mit Gerüst) an den Auftraggeber.
2) Nicht als Gegenstand des Tanzequipmentverleihs gelten jegliche Art Auftritten, Kursen, Auf- und Abbau des Equipments sowie Lieferung/Transport.
3. Nutzung
Bei der Nutzung der gemieteten Objekte dürfen weder Metallteile noch Teile, die das Equipment beschädigen könnten (zB Piercings, Gürtel, Ringe, etc.), getragen werden. Darüber hinaus sind Handlungen, die Kratzer oder andere Beeinträchtigungen des Materials verursachen könnten, zu vermeiden. Es wird empfohlen eine Decke unter das Equipment während dem Aufbau zu legen sowie zu vermeiden, dass sich die Metallteile aneinanderreiben.
4. Rechte und Pflichten des Auftraggebers
1) Dem Auftraggeber obliegt es entsprechende Maßnahmen zu treffen, die eine Beeinträchtigung des Tanzeqipments (zerkratzen, kaputt machen, etc.) verhindert. Im Falle es doch zu einer Beeinträchtigung oder Sachbeschädigung kommt, muss der Auftraggeber selbst dafür aufkommen.
2) Der Auftraggeber muss dafür sorgen, jegliche Wünsche und Schwierigkeiten sofort mit der Auftragnehmerin zu klären, um eine reibungslose Leistungserbringung zu ermöglichen. Wenn dies zu spät oder erst nach erbrachter Leistung geschieht, ist dieser verpflichtet, den gesam-ten Preis zu bezahlen. Eine Kürzung ist in diesem Falle nicht mehr möglich.
5. Buchung
1) Ein Vertrag kommt zwischen den Parteien nur zu Stande, wenn beide diesem ausdrücklich zu-stimmen.
2) Die Kundenanfrage geschieht in elektronischer Form sowie die darauffolgende Angebotserstel-lung per E-Mail. Zum Abschluss des Vertrages kommt es durch die Bestätigung des Auftraggebers per E-Mail. Anschließend ist der Preis sowie eine auferlegte Kaution innerhalb von drei Werktagen zu bezahlen, jedoch spätestens vor Abholung des Mietobjekts. Die Zahlung kann überwiesen o-der auch Bar vorgenommen werden. Der Buchungstermin ist verbindlich und die Rechnung wird in elektronischer Form per E-Mail versendet und stellt gleichzeitig die Buchungsbestätigung dar.
3) Für die Miete gibt es eine 24-Stunden-Mietzeit, wobei eine längere Mietzeit möglich ist und einen günstigeren Tagespreis nach sich zieht. Die Mietzeit ist nur dann verlängerbar, wenn am nächsten Tag keine andere Buchung stattfindet. Für eine Verlängerung muss der Auftraggeber innerhalb der ers-ten 12 Stunden der Buchung diese per E-Mail bekanntgeben. Anschließend wird diesem eine se-parate Rechnung zugesandt.
4) Das Equipment muss vom Auftraggeber selbst abgeholt und auch wieder innerhalb der gebuchten Zeit zurückgegeben werden. Eine Lieferung kann mit anfallenden Extrakosten hinzugebucht werden. Dies ist jedoch vor der Buchung bekanntzugeben.
5) Bei der Abholung und Übergabe des Mietobjekts am vereinbarten Vertragsort, ist die abholende Person ver-pflichtet, ein Buchungsdokument zu unterschreiben. Das Mietobjekt muss im selben Zustand, wie es übergeben wurde, wieder retourniert werden. Das heißt, sauber, unbeschädigt und vollständig. Nach einer Überprüfung des Zustandes des retournierten Mietobjekts erhält der Auftraggeber bei ein-wandfreiem Zustand die Kaution zurück.
6) Im Falle eine Buchung seitens der Auftragnehmerin storniert wird, erhält der Auftraggeber den kompletten Betrag zurückerstattet.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
1) Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, die Rechnung in elektronischer Form (E-Mail, SMS oder WhatsApp) dem Auftraggeber zuzustellen. Eine Zusendung per Post ist somit nicht mehr zwingend notwendig. Der Auftraggeber hat selbst für Sorge zu tragen, dass E-Mails, SMS, WhatsApp Nachrichten oder dergleichen von ihm empfangen werden können. Mit dem Absenden der Rechnung durch die Auftragnehmerin kann angenommen werden, dass diese im Sinne der Empfangstheorie beim Auftraggeber eingelangt und dieser nach den üblichen Ver-kehrszeiten davon Kenntnis erlangen kann. Gegenteiliges ist zu beweisen.
2) Im Sinne der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG ist die Auftragnehmerin zu einem Steuerausweis nicht verpflichtet.
3) Im Falle die Dienstleistung nicht bezahlt wird, gebührt der Auftragnehmerin das Recht, nach Ablauf der gesetzlichen Zahlungsfrist, ohne weitere Mahnungen, den überfälligen Betrag ge-richtlich einzufordern. Kosten des Verfahrens sind hierbei vom Schuldner zu tragen.
7. Haftung
1) Für körperliche Schäden und Sachschäden übernimmt die Auftragnehmerin keinerlei Haftung. Die Be-nützung erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr. Der Auftraggeber hat eigenverantwortlich fest-zustellen, körperlich und geistig in der Lage zu sein, das Objekt zu mieten beziehungsweise zuvor ärztlichen Rat einzuholen. Der Auftraggeber ist verantwortlich und haftet für jede Person welche das Equipment benutzt.
2) Darüber hinaus ist sich der Auftraggeber auch im Klaren darüber, sich von einem Fachmann sichern zu lassen beziehungsweise sich selbst zu sichern, wenn die nötigen Kenntnisse vorliegen. Auch übernimmt der Auftraggeber Verantwortung dafür, für die eigene Sicherheit zu sorgen.
3) Die Auftragnehmerin ist von jeglicher Haftung ausgeschlossen. Für etwaige Sach- oder Perso-nenschäden, die im Zuge der Leistungserbringung entstehen, haftet der Auftraggeber selbst. Zudem ist jede Haftung aufgrund von Krankheit oder unvorhersehbarem Ereignis, welche die Auftragnehmerin zur Erfüllung der Leistung behindert, ausgeschlossen.
4) Jedem Objekt liegt eine Aufbauanleitung in Englisch bei, die zuvor gründlich durchgelesen wer-den muss.
8. Stornierung
Für die Stornierung einer Buchung gelten dieselben Bestimmungen wie bei Jenny Rush Dance AGB´s für Tanzshows §7 "Rücktritt vom Vertrag". Die bezahlte Kau-tion wird dem Auftraggeber bei Storinierung vor der Abholung, anschließend vollständig zurückgezahlt.
9. Kaution
1) Der Auftraggeber hat der Auftragnehmerin eine Kaution zu zahlen. Diese ist bei der Buchung in Bar oder per Überweisung zu begleichen, spätestens vor der Abholung. Der Auftraggeber trägt selbst die Kosten für die Reinigungsgebühren eventueller Verschmutzungen der Teile oder Verpackung, jedoch mindestens 50 Euro. Pro Kratzer ist eine Gebühr von 30 Euro zu entrichten.
2) Bei jeder zu späten Abgabe sowie jeder weiteren 24-Stunden-Verlängerung ohne vorheriger Be-kanntgabe, ist eine Gebühr von 199 Euro zu entrichten. Im Falle bereits ein Auftraggeber das Objekt gebucht hat, fallen weitere Kosten an, die mindestens in der Höhe von der kompletten Kaution sind. Kaputtes, fehlendes Equipment verlangt eine Gebühr von 50 € pro Woche für die Ersatz-teilkosten, den Transport und die Ausfallgebühren. Im Falle die Kosten die Kaution übersteigen, wird eine separate Rechnung dem Auftraggeber zugestellt.
3) Bei Nichtzahlung der Gebühren werden rechtliche Schritte unternommen.
ZUSATZ
10. Vermittlung einer dritten Person
1) Zusätzlich hat der Auftraggeber die Möglichkeit, Kurse hinzu zu buchen. In diesem Falle ist die Leistung, jedoch nicht das Endergebnis zu vergüten. Bei Vermittlung einer dritten Person (zB Tänzer/in, Fotograf/in oder dergleichen) durch die Auftragnehmerin behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, eine Provision einzufordern. Hierbei entsteht kein direkter Kontakt zwischen vermittelter Tänzerin sowie dem Auftragge-ber. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Verantwortung zur Leistungserbringung durch die vermittelte Person sowie ist auch jegliche Haftung für Schäden, welche durch die vermittelte Person entstehen, ausgeschlossen.
11. Gewerberaumvermietung
1) Bei einer Gewerberaumvermietung haftet der Auftraggeber für den Raum und Inhalt selbst. Jede Vermie-tung wird darüber hinaus unter Beaufsichtigung durchgeführt.
12. Datenschutz
1) Die Auftragnehmerin trägt die Verantwortung für die Datenverarbeitung.
2) Durch die Auftragnehmerin erfolgt die Erhebung, Speicherung und Nutzung folgender perso-nenbezogener Daten („Daten“) des Auftraggebers: Name, Anschrift und Handynummer des Auftraggebers. Es sei denn, der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin weitere Daten zur Verfügung. Die Auftragnehmerin gewährleistet eine zweckmäßige Verarbeitung der ihr zur Verfügung gestellten Daten. Sobald das Vertragsverhältnis vollständig beendet ist, erfolgt eine Speicherung der Daten nur solange, wie dies aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Auf-bewahrungsfristen erforderlich ist.
3) Der Auftragnehmerin kommt das Recht zur Datenverarbeitung aus Art. 6 (1) b DSGVO (Verar-beitung zur Erfüllung des Vertrages) zu.
4) Teilt der Auftraggeber der Auftragnehmerin mit, Kenntnis über die Speicherung seiner Daten erhalten zu wollen, so hat die Auftragnehmerin diesem umgehend und schriftlich mitzuteilen, ob und welche persönlichen Daten gespeichert sind. Es werden von der Auftragnehmerin alle möglichen Schritte getätigt, die eine Datenrichtigkeit und Aktualität gewährleisten. Trotzdem kann es vorkommen, dass falsche Daten gespeichert werden, welche nach eingehendem Hin-weis vom Auftraggeber zu korrigieren sind. Dem Auftraggeber kommt, falls dies zwingend notwendig ist, das Recht auf Sperrung und Löschung der erhobenen personenbezogenen Daten zu. Im Einzelfall hat die Auftragnehmerin das Recht, aufgrund von gesetzlichen Gründen, wie steuer- oder handelsrechtlichen Vorschriften, oder aus Gründen der reibungslosen Vertrags-abwicklung, solch eine Löschung nicht sofort vornehmen zu müssen.
13. Schlussbestimmungen
1) Ist der Auftraggeber Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind ausschließlich die für den Sitz der Auftragnehme-rin zuständigen Gerichte für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einer vertraglichen Vereinbarung zuständig.
2) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwen-dung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts sowie das internationale Privatrecht werden hiermit ausgeschlossen.
Impressum: https://jennyrushdance.de/impressum.html
Unternehmensname: Jenny Rush Dance Herziges Entertainment - Shows und Entertainment
Geschäftsführerin: Elisabeth Gassner
Adresse: https://jennyrushdance.de/impressum.html
Website: https://jennyrushdance.de
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